Partizipation & KInderrechte
Partizipation & KInderrechte

Unser Selbstverständnis von Partizipation

Durch den Beschluss der UN Kinderrechtskonvention von 1989 haben alle Kinder und Jugendliche das Recht auf Partizipation. Dies wird durch die Rechte im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Jugendschutzgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch ergänzt. Diesem Verpflichtungscharakter kommen wir nach und erkennen Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt an. Die Meinung der Kinder und Jugendlichen hat einen hohen Stellenwert und alle Fachkräfte weisen eine beteiligungsfördernde Grundhaltung auf. Partizipation wird als ein ganzheitlich angelegter, nie endender Prozess verstanden, der im Alltag deutlich spürbar ist. Um dies zu gewährleisten, beschäftigen wir uns intensiv mit den Inhalten der jeweiligen Begrifflichkeiten im Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz.

  • Transparenz
  • Verbesserungs- und Beschwerdewege
  • Kinderkonferenz (Kiko)
  • Gruppensprecherkonferenz (GSK)
  • Haussprecher
  • Hauskonferenz für Kinder und Jugendliche
  • Feste, Feiern und Veranstaltungen
  • Schulungen und Projekte für Kinder und Jugendliche
  • Selbstverwaltungprojekt Bauwagen & Partyraum

Was genau bedeutet eigentlich PARTIZIPATION?

Häufig werden die Begriffe Teilhabe und Partizipation synonym („bedeutungsgleich“) gebraucht. Mit anderen Worten: Viele Menschen glauben, dass es keinen Unterschied zwischen den Worten gibt. Dies liegt auch daran, dass das englische Wort „participation“ in der originalen Version der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Deutschen mit „Teilhabe“ übersetzt wurde (siehe die Frage zur Definition des Begriffs Partizipation unten). Dennoch unterscheiden sich beide Begriffe:

Während Teilhabe laut der Welt-Gesundheits-Organisation (World Health Organisation: WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ bedeutet, ist Partizipation mehr als das. Partizipation bedeutet: Beteiligung von Menschen an Entscheidungsprozessen und Einflussnahme auf das Ergebnis. Ein Beispiel für Teilhabe ist, wenn Menschen mit Behinderungen barrierefrei ein Gebäude betreten können. Ein Beispiel für Partizipation ist, dass sie bei der Planung des Gebäudes mitentschieden haben. Es ist eben ein Unterschied, ob man im Nachhinein oder von Anderen in eine Lebenssituation einbezogen wird, oder ob man eine Lebenssituation von vorne herein selbst mitgestaltet.

Partizipation meint also Mitbestimmung. Diese ist von Teilhabe und von Selbstbestimmung abzugrenzen. Während Mitbestimmung immer Entscheidungen in einem gemeinschaftlichen Zusammenhang meint, bedeutet Selbstbestimmung die Möglichkeit, selbst über Fragen des eigenen Lebens zu entscheiden. Selbstbestimmung ist eine zentrale Bedingung für Partizipation. Gleichzeitig entwickeln sich aus partizipativen Prozessen mehr Möglichkeiten für Selbstbestimmung. Beide Begriffe sind aber nicht zu verwechseln.

Partizipieren meint also aktives Mitgestalten, welches über individuelle Entscheidungsspielräume hinausgeht. Um es anhand eines aktuellen Beispiels zu verdeutlichen: Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch gibt es seit 2018 die neue Leistungsgruppe „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“. Gemeint ist die Möglichkeit, Bildungsangebote und -einrichtungen auch als Mensch mit Behinderungen wahrnehmen zu können. Partizipation an Bildung wäre es erst dann, wenn Menschen mit Behinderungen die Bildungsangebote und -institutionen mitgestalten könnten.

Quelle: Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH

 

KINDERRECHTE

Ein Jahresthema in Maria Schutz waren 2017 die Rechte von Kindern. Am Ende eines Prozesses entstand Katalog, der im Kinderheim immer noch gültig ist. Dieser wird jedem Kind beim Einzug in Maria Schutz übergeben.